Meldezettel

 

Wer in einer Wohnung in Österreich Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden.

 

Eine Anmeldung ist beispielsweise in folgenden Fällen notwendig:

 

  • Erstmaliger Bezug einer Unterkunft in Österreich
  • Umzug innerhalb Österreichs (es wird ein neuer Hauptwohnsitz begründet)
  • Begründung eines weiteren Wohnsitzes (der Hauptwohnsitz bleibt gleich)

Wann ?

Innerhalb von drei Tagen nach dem Bezug der Unterkunft

 

HIER KÖNNEN SIE DAS MELDEFORMULAR GERNE AUSDRUCKEN

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