Wer in einer Wohnung in Österreich Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden.
Eine Anmeldung ist beispielsweise in folgenden Fällen notwendig:
- Erstmaliger Bezug einer Unterkunft in Österreich
- Umzug innerhalb Österreichs (es wird ein neuer Hauptwohnsitz begründet)
- Begründung eines weiteren Wohnsitzes (der Hauptwohnsitz bleibt gleich)
Wann ?
Innerhalb von drei Tagen nach dem Bezug der Unterkunft
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