Wohin kommt das Kreuz? Eine essentielle Vorfrage für Mietverträge

MRG KSchG Grafik

Bevor Sie überhaupt beginnen, über Mietzins, Mietdauer, Kaution, Vergebührung, Provisionen, Annoncen, u.s.w., u.s.f.  klären Sie diese Fragen:

– Inwieweit ist das Mietrechtsgesetz anwendbar?
– Bin ich Unternehmer im in Sinne des Konsumentenschutzgesetzes?

Die Beantwortung dieser Fragen und deren Kombination entscheidet, die gesamte Struktur des Mietvertrages!

Fragen?   Ich helfe Ihnen gerne!

Unter der LIS Lupe: Der Energieausweis

Bei jeder Immobilienanzeige sind sie seit Dezember 2012 angegeben. Die Werte aus dem Energieausweis. Aber verstehen wir sie auch? Hier eine kurze Erklärung der zwei wichtigsten Kennziffern:

HWB

I.) Der HWB, der Heizwärmebedarf

Der HWB gibt an, wie viel Energie im Laufe der Heizsaison dem Haus durch Heizung zugeführt werden muss, um es auf einer Rauminnentemperatur von 20 Grad Celsius zu halten.

Beim HWB geht es um die Gebäudehülle. Ausgedrückt wird er auf die Bruttogrundfläche bezogen in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr, also so: kWh/m2a

Nicht ausgedrückt wird in diesem Wert die energietechnische Effizienz für Heizung und Warmwasserbereitung.

Wenn Sie also Verbesserungen etwa an der Hausfassade vornehmen, verbessert sich der Wert, wenn Sie Verbesserungen zum Beispiel an der Heiztechnik investieren, bleibt der Wert unverändert.

 

II.) Der fGEE, der Faktor für die Gesamtenergieeffizienz

fGEE

Der (neu geschaffene) fGEE berücksichtigt den Aspekt der Energieeinsparung. Der Gesamtenergieeffizienz-Faktor fGEE verdeutlicht die Relation des Endenergiebedarfs (zukünftiger Lieferbedarf) zur Anforderung an den Endenergiebedarf des Jahres 2007 bezogen auf das Referenzklima oder Standortklima.

Ok, zu kompliziert, ich weiß… ganz einfach:

fGEE = 1     ->  Neubau 2007
fGEE = 0,5  ->  50% besser als Neubar 2007
fGEE = 2     ->  100% schlechter als Neubau 2007

In beiden Fällen gilt, je niedriger der Wert, desto besser.
Alles klar?